"Keine Betreuung gibt es nicht. Wir zeigen Ihnen den Weg."
Sie haben Post von Ihrer Berufsgenossenschaft erhalten und fragen sich, wie Sie die gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung (DGUV Vorschrift 2) für Ihr Unternehmen umsetzen sollen?
Keine Sorge.
Die Schmittnägel Ingenieure GmbH ist Ihr erfahrener Partner, um diese Herausforderung unkompliziert und gesetzeskonform zu meistern.
Gerade seit 2026 gibt es wichtige Neuerungen – wir sind auf dem aktuellen Stand und begleiten Sie sicher durch alle Anforderungen.
Betreuungsmöglichkeiten nach DGUV Vorschrift 2
Arbeitssicherheit-Betreuungsmöglichkeiten
im Überblick
im Überblick
Bis 20 Mitarbeiter
Über 20 bis 50 Mitarbeiter
Über 50 Mitarbeiter
Kunden Meinungen
Häufig gestellte Fragen
Ab wie vielen Mitarbeitern bin ich gesetzlich verpflichtet, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen?
Bereits ab einem Beschäftigten (auch Minijobber) greifen das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Was passiert bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt, wenn ich keine Betreuung nachweise?
Ohne Nachweis drohen Bußgelder, die weit über den Kosten einer Betreuung liegen. Fünfstellige Bußgelder pro Mängelpunkt sind hier möglich und haben wir so auch bei Neukunden erlebt. Im Falle eines Arbeitsunfalls mit Personenschäden drohen zudem Regressansprüche der Versicherung und persönliche Haftung der Geschäftsführung bis hin zur Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Wann sind Schmittnägel Ingenieure die Richtigen für mich?
Wenn Sie eine persönliche, regionale Betreuung ohne ständigen Betreuerwechsel, ohne ständig ausfallende Termine aber mit kompetenter und Pragmatismus-orientierter Beratung suchen zu einem fairen Stundensatz im mittleren Marktsegment bei transparenter Rechnungsstellung – dann sind Sie bei uns richtig.
Wie viel Zeit und Aufwand kommt auf mich und mein Team durch die Arbeitssicherheit zu?"
Ziel ist es, ein Arbeitsschutzmanagement top-down aufzubauen und effizient in die bestehende Abläufe zu integrieren. Dies geschieht Schritt für Schritt, sodass der Arbeitsaufwand angemessen bleibt. Ein gut organisiertes Arbeitsschutzsystem spart langfristig Zeit, da Ausfallzeiten durch Krankheit oder Unfälle reduziert werden.
Muss die Gefährdungsbeurteilung wirklich für jeden einzelnen Arbeitsplatz gemacht werden?
Ja, aber man kann Arbeitsplätze mit gleichen Bedingungen zusammenfassen. Idealerweise steht in Gefährdungsbeurteilungen nicht stets dasselbe, sondern beschäftigt sich ohne unnötige Doppelungen mit der richtigen Fragestellung. Das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist eine juristische Sicherheit zu generieren und zugleich sinnhafte Maßnahmen für die Realität herzuleiten.
